Förderprogramme ab 1. März 2009

Die neuen Richtlinien setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Nach dem EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Trinkwassererwärmung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien decken.

Die neue Förderung berücksichtigt das Eigeninteresse des Eigentümers eines Neubaus an der Erfüllung seiner Nutzungspflicht, aber auch die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten wesentlich weniger aufwändig ist.

Entgegen bisheriger Aussagen erhalten Antragsteller künftig für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, nur um 25 % geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.

Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in Bestandsbauten von dieser Kürzung nicht betroffen.

Auch im KfW-Programm Erneuerbare Energien wurden keine Kürzungen der Fördersätze für Anlagen in Neubauten vorgenommen. Zusätzlich zu den oben beschriebenen Änderungen bei den Investitionszuschüssen für Anlagen im Neubau sind noch weitere Änderungen vorgenommen worden.

Die Wesentlichsten werden im Folgenden aufgezählt:

Die neue Förderrichtlinie gilt für ab dem 1. März 2009 gestellte Anträge.

Zusätzlich möchten wir erneut darauf hinweisen, dass seit dem 01.01.09 im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms nun auch der reine Austausch des alten Heizkessels gegen einen modernen Öl- oder Gas-Brennwertkessel mit 5 % auf die Gesamtmaßnahme gefördert wird.

Dabei ist eine Mindestinvestition von 6.000 € erforderlich, was eine Mindestförderhöhe von 300 € bedeutet. Maximal werden pro Wohneinheit 2.500 € ausgeschüttet.

Weitere Informationen finden Sie unter:

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